„Natürlich setzen auch wir uns dafür ein, die Bürgerinnen und Bürger Reiskirchens zu entlasten“, betont der CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende Tobias Breidenbach. Die Abschaffung der bisherigen Straßenbeitragssatzung scheint auf den ersten Blick eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zu sein, aber:
Werden Straßen grundhaft saniert, kostet das auch in Zukunft Geld. Geld, dass auch weiterhin die Bürgerinnen und Bürger Reiskirchens bezahlen müssen, wenn auch auf eine andere Art und Weise. Breidenbach erläutert den Standpunkt der CDU: „Die im vorliegenden Antrag beschriebene Gegenfinanzierung entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Eintagsfliege. Ein vermeintlicher Überschuss des vergangenen Haushaltsjahres ist ein einmaliger Effekt, der nicht in jedem Jahr wiederholt werden kann und nur auf dem Papier existiert. Unsere Straßen aber werden in jedem Jahr Geld kosten. Auch die Senkung der Kreisumlage ist ein einmaliger Effekt, da diese schon im nächsten Jahr wieder erhöht werden kann. Eine andere Art der Gegenfinanzierung, z. B. von Seiten des Landes ist momentan nicht in Sicht.“ „Außerdem“, so Fraktionsvorsitzende Petra Süße, „ müssen nicht nur die Baukosten, sondern bei einer Abschaffung auch die fehlenden Sonderposten im Haushalt abgebildet werden. Das wird auf lange Sicht unseren Haushalt mit jeder Straße stärker belasten.“

Was bleibt also, wenn keine Einmaleffekte mehr auftreten, die Straßen der Gemeinde Reiskirchen aber trotzdem saniert und bezahlt werden müssen?
Früher oder später nur die Erhöhung der Grundsteuer. Diese ist allerdings nicht zweckgebunden und muss außerdem von allen, auch den Anwohnern, die in den vergangenen Jahren Straßenbeiträge gezahlt haben, bezahlt werden. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion Reiskirchen im September die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge beantragt. Diese Variante, die in unserer Nachbargemeinde Buseck erfolgreich genutzt wird, verringert die Belastung des Einzelnen, indem sie sie auf mehr Schultern verteilt und sichert die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaus. Erst in den letzten Wochen war wieder aus Buseck zu hören, dass man dort überaus zufrieden mit dieser Variante der Beitragserhebung sei. Damals haben SPD und Freie Wähler mehr Informationen von der Verwaltung gefordert, um eine Entscheidung treffen zu können. Noch bevor diese Informationen, die von der Gemeindeverwaltung mühsam zusammengestellt wurden, vorlagen, haben die Freien Wähler nun die Abschaffung der Straßenbeiträge ohne wirkliche Gegenfinanzierung beantragt, dem die SPD nun zustimmen will. Gerade weil die SPD in ihrer Pressemitteilung von steigenden Ausgaben schreibt, stellt sich die Frage wieso man die Abschaffung einer Einnahmemöglichkeit ohne Gegenfinanzierung fordere. Der ganze Ablauf zeigt, dass es in der Diskussion um die Einführung der wiederkehrenden Beiträge nur darum ging, eine klare Positionierung zu vermeiden und man sich nicht mit den Argumenten auseinandersetzen wollte.

Besonders einem Vorwurf, der manchmal offen, manchmal verdeckt geäußert werde, tritt der CDU-Vorsitzende Tobias Breidenbach entschieden entgegen: „ Die Position der CDU Reiskirchen hat nichts mit der aktuellen Landesregierung, bzw. der sie tragenden Fraktionen und Parteien zu tun. Wir machen Politik aus Reiskirchen und für Reiskirchen. Dabei richten wir uns ausschließlich daran, was gut für die Gemeinde, für unsere Bürgerinnen und Bürger ist, egal welche Landesregierung in Wiesbaden regiert. Es ist schon merkwürdig, dass immer wieder diese Spitzen kommen anstatt sich mit den inhaltlichen Argumenten der CDU Reiskirchen auseinander zu setzen. Seriöse und nachhaltige Politik bedeutet für uns, den Bürgerinnen und Bürgern auch komplizierte Sachverhalte zu erklären und nicht gut klingende Anträge zu stellen, ohne die langfristigen Folgen zu bedenken. Für uns als CDU-Reiskirchen steht fest: Wir müssen die Finanzierung unserer Gemeindestraßen sicherstellen. Gleichzeitig wollen wir alles dafür tun, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Aus diesem Grund stehen wir weiterhin zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge, solange keine gesicherte Gegenfinanzierung die Abschaffung ermöglicht.“

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